| Änderungen im EGG - Besondere Ausgleichregelung für stromintensive Unternehmen
In einer abschließenden Beratung des Bundesrates über die Novellierung des Gesetzes für den Vorrang erneuerbare Energien am 8.Juli wurde ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der unter anderem Änderungen für die Förderung von energieintensiven Unternehmen umfasst. Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Novellierung des EEG-Gesetzes energieintensive Unternehmen, indem Sie Ihnen Teile der EEG-Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien erlässt. In der alten Regelung wurden lediglich Unternehmen begünstigt, die einen Stromverbrauch von mindestens 10 GWh je Verbrauchsstelle aufwiesen. Diese Unternehmen bekamen die EEG-Umlage für die ersten 10% unbegrenzt und für den restlichen Verbrauch mit je 0,05 Cent je KWh begrenzt. Die neuen Bestimmungen dagegen beziehen bereits Unternehmen ein, die einen Stromverbrauch von nur 1 GWh betragen. Somit können demnach auch Unternehmen mit einem geringeren Stromverbrauch eine Reduzierung der EEG-Umlage beantragen. Für diese Unternehmen gilt dann, dass die EEG-Umlage für den Stromanteil bis einschließlich 1 GWH nicht begrenzt wird und dass die Umlage für den weiteren Stromverbrauch auf 10% der ermittelten EEG-Umlage bzw. maximal 0,05 Cent je Kilowattstunde begrenzt wird. Als Bedingung für den Antrag auf Verringerung der EEG-Umlage gilt die Etablierung des Qualitätsmanagementsystems DIN EN 16001:2009, welches ohnehin ab 2013 verbindliche Vorgabe für alle energieintensiven Unternehmen ist. Die eep GmbH empfiehlt daher bereits jetzt die Einführung dieses Qualitätsmanagementsystems, um nicht nur den kommenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, sondern zudem, um bereits jetzt erhebliche Kosteneinsparungen durch die Verringerung der EEG-Umlage zu ermöglichen.
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EEG-Umlage schon ab 1GWh
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